Das Stuhlgeld
, [
473-474] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, in einigen Gegenden, z. B. im Osnabrückischen,
dasjenige Geld, welches der Käufer eines Gutes dem Verkäufer bey dem Abzuge
entrichtet, und eine Art eines Schlüsselgeldes zu seyn scheinet. Vielleicht von
Stuhl, das Zimmerwerk des Hauses, und figürlich das Haus selbst,
S. Stuhl 2.