Die Strohwitwe
, [
455-456] plur. die -n, im Scherze, eine
Frau, welche ihren Mann auf kurze Zeit verloren hat, so wie ein Ehemann, in der
Abwesenheit seiner Gattinn ein Strohwitwer heißt. Im Schwed. Gräsenka, von
Gräs, Gras, und Enka, Witwe, welches Ihre irrig von gradig, begierig, ableitet,
weil dergleichen Personen sich gemeiniglich nach ihren Gatten zu sehnen
pflegen. Die Benennung ist ohne Zweifel eine Anspielung auf den Strohkranz. In
Niedersachsen wurde ehedem eine geschwächte Weibesperson eine Graswitwe
genannt, d. i. eine Person, welche nach einem unrechtmäßigen Beyschlafe ihres
Gatten beraubt worden, und daher bey einer künftigen rechtmäßigen Verheirathung
mit einem Kranze von Stroh oder Gras zur Kirche gehen muß. Strohwitwe
bezeichnet daher eine Person, welche keinen Gatten hat, und doch keine Jungfer
ist. So auch Strohwitwer.