Streinen
, [
439-440] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, welches nur in einigen gemeinen Sprecharten, besonders
Oberdeutschlandes, für herum streichen, ohne Ordnung und regelmäßige Absicht
herum wandern, gebraucht wird. Die Jäger gebrauchen es auch von Jagdhunden,
wenn sie nicht regelmäßig spüren, sondern ohne Absicht herum laufen und suchen,
da denn ein solcher Hund ein Streiner genannt wird.
S. Streichen und Strähne.