Der Strang
, [
423-424] des -es, plur. die Stränge. 1.
Im engsten Verstande, ein Strick, so fern derselbe zum Ziehen dienet. Die
Glockenstränge, womit die Glocken gezogen werden. Die Stränge am Wagen, an
einem Pfluge, woran die Pferde ziehen. Seinen Strang ziehen, im gemeinen Leben,
das Seinige thun. Wenn alle Stränge zerreißen, im höchsten Nothfalle. Sie
ziehen alle Einen Strang, sie arbeiten gemeinschaftlich, sind in einer Sache
einig. 2. Zuweilen auch ein jeder Strick, doch im Hochdeutschen nur noch dem
Stricke, womit Übelthäter gehenket werden, da es denn auch von der Strafe des
Henkers oder des Galgens gebraucht wird. Einen Dieb mit dem Strange vom Leben
zum Tode bringen. Mit dem Strange hingerichtet werden. Jemanden zum Strange
verurtheilen, ihm den Strang zuerkennen. Er hat den Strang verdienet. Im
Niedersächsischen wird auch die Nabelschnur, ingleichen eine Schnur Perlen,
Granaten u. s. f. um den Hals ein Strang genannt, so wie im Oberdeutschen auch
eine Strähne Garn ein Strang heißt. Anm. Im Nieders. Angels. Schwed. und
Isländ. Sträng, im Engl. String, im Ital. Stringa, im Slavon. Strona, Struna, (
S. Strähne.) In der ersten Bedeutung ist der Begriff des
Anstrengens oder Ziehens, in der zweyten weitern aber der verwandte Begriff der
Ausdehnung in die Länge der herrschende. Zur ersten gehöret auch das Lat.
stringere, zur zweyten aber Strang, wenn es in einigen Oberdeutschen Gegenden
eine Furche bedeutet. Bey dem Tschudi und andern Schweizerischen
Schriftstellern wird es auch von dem Arme eines Flusses oder des Meeres
gebraucht.
S. Strick.