Der Strandreiter
, [
421-422] des -s, plur. ut nom. sing.
ein verpflichteter obrigkeitlicher Bedienter zu Pferde, welcher die Aufsicht
über den Strand hat. Dergleichen Strandreiter gibt es in Preußen, welche Acht
haben, daß niemand den am Strande ausgeworfenen Bernstein aufsammele.