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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Strandrecht | | Das Strandriedgras

Der Strandreiter

, [421-422] des -s, plur. ut nom. sing. ein verpflichteter obrigkeitlicher Bedienter zu Pferde, welcher die Aufsicht über den Strand hat. Dergleichen Strandreiter gibt es in Preußen, welche Acht haben, daß niemand den am Strande ausgeworfenen Bernstein aufsammele.
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