Strampeln
, [
419-420] verb. reg. neutr. et act.
welches im ersten Falle das Hülfswort haben erfordert, aber nur in den gemeinen
Sprecharten üblich ist. Es ist das Intensivum und zugleich das Diminutivum des
folgenden strampfen, und bedeutet die Füße oft zum Treten bewegen, viele und
schnelle kurze Tritte machen. Mit den Füßen strampeln. Schlage deine Hände
zusammen und strampele mit deinen Füßen, Ezech. 6, 11. Das Kind strampelt im
Bette, wenn es die Füße heftig zum Treten beweget; es strampelt das Bett zu
Schanden. So auch das Strampeln. Anm. Im Oberd. strampfeln, im Nieders.
gleichfalls strampeln, und ohne Zischlaut auch trampeln.
S. das folgende.