Die Strafe
, [
415-416] plur. doch nur von mehrern
Arten, die -n, im weitesten Verstande, ein Übel, welches auf eine unrechtmäßige
oder unweise Handlung erfolgt. Wenn jemand eine Biene angreift, und von
derselben gestochen wird, so sagt man, das ist die Strafe deines Vorwitzes. In
engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ist es das Übel, welches der Gesetzgeber
mit der Übertretung eines Gesetzes verbindet, das auf die Übertretung eines
Gesetzes folgende Übel. Eine Strafe auf etwas setzen. Etwas bey Strafe, bey
hoher, schwerer Strafe, bey Leib- und Lebensstrafe, bey Gefängnißstrafe, bey
zehn Thaler Strafe verbiethen. Jemanden eine Strafe auflegen, zuerkennen. Die
verdiente Strafe leiden. Jemanden zur Strafe, zur verdienten Strafe ziehen, ihn
strafen, ihn mit der verdienten Strafe belegen. Seine Strafen leiden,
ausstehen. Das ist die Strafe dafür, das soll deine Strafe seyn. Zur Strafe
fröhnen müssen. Eine Strafe mildern, aufheben; jemanden der Strafe erlassen,
oder ihm die Strafe erlassen; im gemeinen Leben ihm die Strafe schenken. Die
biblischen R. A. Strafe üben, beweisen, u. s. f. sind im Hochdeutschen
ungewöhnlich. In engerer Bedeutung wird es zuweilen von einer Geldstrafe
gebraucht. Strafe geben, die Geldstrafe erlegen. Jemanden in Strafe nehmen, ihn
an Geld strafen. Von einem Verweise, Entdeckung der Unvollkommenheiten durch
Worte, wie 2 Timoth. 3, 16: alle Schrift von Gott eingeben ist nütze zur Strafe
u. s. f. ist es im Hochdeutschen veraltet. [
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