Stöcken
, [
393-394] verb. reg. act. in den Stock
legen, d. i. in Verhaft nehmen und mit den Füßen in einen hohlen Klotz
befestigen, und in weiterer Bedeutung, in ein hartes Gefängniß legen; ein nur
im gemeinen Leben übliches Wort, besonders in der R. A. jemanden stöcken und
blöcken, in den Stock und Block legen. Wenn es Weish. 2, 19 heißt, mit Schmach
und Qual wollen wir ihn stöcken, d. i. peinigen, so scheinet es daselbst in
einer ungewöhnlichen weitern Bedeutung zu stehen. Im Schwed. Stocka.
S. Stock 3.