Der Stiftsstand
, [
377-378] des -es, plur. die -stände,
Landesstände, in dem einem Stifte oder Bisthume gehörigen Landesbezirke, welche
sich auf den Stiftstagen versammeln, und in einigen Provinzen z. B. in dem
Stifte Merseburg, ihren eigenen Stifts-Director haben.