Die Stiftsregierung
, [
377-378] plur. die -en, in
verschiedenen protestantischen Ländern, eine Regierung, d. i. ein Collegium von
Regierungsräthen, in dem einem ehemahligen Collegiat- oder Domstifte gehörigen
Landesbezirke, deren Präsident alsdann der Stiftskanzler genannt wird.