Das Stift
, [
373-374] des -es, plur. die -e, in den
gemeinen Sprecharten -er, von dem Zeitworte stiften, in dessen zweyten
Hauptbedeutung, eine gestiftete Sache, ein gestiftetes Ding, wo es be- sonders
von einigen einzelnen Arten vorkommt. Ein Bund, ein Bündniß, eine im
Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche nur noch in der Deutschen Bibel
vorkommt. Daher die Hütte des Stifts, oder die Stiftshütte, und die Lade des
Stifts, welche letztere auch die Bundeslade genannt wird. Ich will euch setzen
auf den Berg des Stifts, Es. 14, 14. Schaue Zion die Stadt unsers Stiftes! Kap.
33, 20; wo auf den Bund Gottes mit den ältern Juden angespielet wird. 2. * In
einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. in Baiern, ist Stift nicht allein Zins,
Erbzins, sondern auch Miethe, vermuthlich auch in der Bedeutung eines festen
Vertrages, oder auch in der folgenden, eines bestimmten Geldes. Güter, welche
mit Stift und Gülte unterworfen sind. Eben daselbst der Stiftmann oder Innmann,
ein Miethmann oder Häusler, welcher auf Stift oder Miethe wohnet, die
Stiftzeit, die Miethzeit u. s. f. 3. Ein zu einem gewissen, besonders
öffentlichen Gebrauche gestiftetes, d. i. auf eine bestimmte, dauerhafte Art
ausgesetztes Capital, in welcher Bedeutung doch die Stiftung und in einigen
Gegenden das Gestift üblicher sind. Ein Stift machen, ein solches Capital zu
einem gewissen Gebrauche auf alle künftige Zeiten bestimmen und verordnen. 4.
In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung ist das Stift, ein vermittelst eines
solchen Capitals auf ewige Zeiten zum gottesdienstlichen Gebrauche bestimmtes
Gebäude, mit allen dazu gehörigen Personen, Anstalten und Gütern. Man wird eure
Stifte vertilgen, Ezech. 6, 6; wo von den Götzentempeln die Rede ist. Bethel
ist des Königs Stift, Amos 7, 13; das von dem Könige gestiftete Heiligthum.
Kirchen, Klöster, Armenhäuser, Lazarethe, Canonicat- Kathedral- und Domkirchen,
heißen mit allen dazu gehörigen Anstalten, Personen und Grundstücken in der
katholischen Kirche noch beständig Stifte oder Stifter, welchen Nahmen sie auch
unter den Protestanten beybehalten haben, da denn, wenn das Wort Stift allein
stehet, der Zusammenhang entscheiden muß, was für eine Art gemeinet sey: ein
Stift oder Armenstift, ein Hospital; ein Stift oder Krankenstift, ein Lazareth;
ein Canonicat-Stift, ein Domstift, Kathedral-Stift, eine Domkirche, mit allen
dazu gehörigen Personen und Gütern, ein Bisthum; ein Hochstift oder Erzstift,
ein Erzbisthum. Da auch das ganze zu einer solchen Stiftung gehörige Gebieth
nur schlechthin das Stift genannt wird. Anm. Im Niederdeutschen und auch
einigen gemeinen Oberdeutschen Mundarten Sticht, Gesticht, im Schwed. Stift und
Stikt. (
S. Stiften 3.) Der besonders in der vierten Bedeutung
sehr gangbare Plural Stifter für Stifte, ist besonders den gemeinen Mundarten
eigen,
S. -er. [
375-376]