Die Stiefgeschwister
, [
371-372] sing. inus. durch eine zweyte
Heirath zusammen gebrachte Geschwister, Personen, welche durch die zweyte
Heirath ihrer Ältern oder Eines Theiles derselben in dieses Verhältniß versetzt
worden; Halbgeschwister, zum Unterschiede von vollbürtigen oder leiblichen
Geschwistern. Es ist ein Collectivum, welches die Stiefbrüder und
Stiefschwestern unter sich begreift.
S. Stief.