Der Steuerschein
, [
363-364] des -es, plur. die -e, 1. Ein
Schein, eine Bescheinigung, daß jemand die schuldige Steuer abgetragen habe. 2.
In einigen Provinzen sind es Obligationen oder Schuldscheine über dem
Landesherren vorgeschossene Summen, welche aus der Steuer wieder bezahlet
werden sollen, und wofür diese haftet.
S. Steuer 3 (2).