Das Steuerruder
, [
363-364] des -s, plur. ut nom. sing.
dasjenige Ruder, womit ein Schiff oder Fahrzeug gesteuert, das ist, in seinem
Laufe bestimmt wird, und welches auch nur das Steuer heißt; zum Unterschiede
von denjenigen Rudern, welche bloß dessen Fortkommen befördern. Auf den
Donauschiffen wird es das Kehrruder, an andern Oberdeutschen Orten aber der
Leitnagel genannt.