Die Sterbelehen
, [
353-354] plur. ut nom. sing. oder
vollständiger die Sterbelehenwaare, plur. die -n, in einigen Gegenden,
diejenige Lehen oder Lehenwaare, welche der Lehensherr nach des Erblassers Tode
aus dem Lehengute bekommt, und welche von der Erbelehen, Annehmelehen oder
Lehenwaare im strengern Verstande, welche die Erben bey dem Antritte eines
solchen Gutes erlegen, noch verschieden ist. In einigen Gegenden, z. B. im
Culmbachischen, heißt sie der Sterbehandlohn, (
S. Handlohn) in andern die gesammte Lehen.