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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Sterbelehen

, [353-354] plur. ut nom. sing. oder vollständiger die Sterbelehenwaare, plur. die -n, in einigen Gegenden, diejenige Lehen oder Lehenwaare, welche der Lehensherr nach des Erblassers Tode aus dem Lehengute bekommt, und welche von der Erbelehen, Annehmelehen oder Lehenwaare im strengern Verstande, welche die Erben bey dem Antritte eines solchen Gutes erlegen, noch verschieden ist. In einigen Gegenden, z. B. im Culmbachischen, heißt sie der Sterbehandlohn, ( S. Handlohn) in andern die gesammte Lehen.
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