Der Sterbefall
, [
351-352] des -es, plur. die -fälle. 1.
Der Fall, da jemand stirbt. 2. In einigen Gegenden auch das Recht, bey dem
Absterben eines Leibeigenen, sich eines Theiles der Verlassenschaft desselben
anzumaßen; welches an andern Orten der Todfall, die Baulebung u. s. f. und so
fern dieser Theil das beste Stück Vieh ist, das Sterbehaupt, genannt wird;
S. Baulebung.