Der Steckbrief
, [
319-320] des -es, plur. die -e, in den
Gerichten, Briefe, welche man an andere Obrigkeiten ergehen lässet, worin man
einen entwichenen Übelthäter beschreibt, und selbigen im Betretungsfall
anzuhalten und in Verhaft zu nehmen bittet; der Haftbrief. Die erste Sylbe ist
von stöcken, in den Stock oder in das Gefängniß werfen, welches auch häufig
stecken geschrieben oder gesprochen wurde; jemanden stecken, in Verhaft nehmen,
wovon Frisch einige Beyspiele anführet.
S. Stöcken.