Der Stechgroschen
, [
317-318] des -s, plur. ut nom. sing. an
einigen Orten, z. B. im Amte Giebichenstein bey Halle, eine Abgabe von einem
Groschen, welche eine Witwe, wenn sie wieder heirathen will, der Grundobrigkeit
entrichten muß, worauf sie zur Bescheinigung der entrichteten Abgabe einen
Stechzettel oder Stechschein erhält,
S. Sprungthaler.