Der Sprungthaler
, [
247-248] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden, z. B. im Amte Lüchau im Bremischen, eine Abgabe neu
verehelichter Personen, welche sie den Morgen nach der Hochzeit dem Amtmanne so
wohl als dem Pfarrer, und zwar jedem einen Reichsthaler, entrichten müssen. Man
leitet es von springen, befruchten, beywohnen her; allein, da im
Niedersächsischen dasjenige Geld, welches Kinder in den Schulen, oder auch
andere Personen bey andern Gelegenheiten, zum Antritte oder Eintritte geben,
das Einspringelgeld genannt wird, so kann es auch hier den Antritt des
Ehestandes bedeuten. Zu Dannenberg, auch im Bremischen, muß jedes
neuverehelichte Paar dem Gerichtsschulzen ein Upspringel- oder Aufspringelgeld
von 8 Schilling geben. An andern Orten hat diese Abgabe, welche gemeiniglich
als ein Überbleibsel des Rechts der ersten Nacht angesehen wird, noch andere
und oft eben so zweydeutige Nahmen.