Stäupen
, [
313-314] verb. reg. act. mit Ruthen
streichen. Er stäupet aber einen jeglichen Sohn, den er aufnimmt, Ebr. 12, 6.
Ein Kind stäupen. Besonders, öffentlich mit Ruthen streichen, wie noch jetzt
zur Strafe gewisser Verbrecher geschiehet. Ich bin drey Mahl gestäupet worden,
2 Cor. 11, 3. Etliche stäupeten sie, Marc, 12, 5; und so in andern Stellen
mehr, wo es auch zuweilen figürlich für züchtigen, strafen überhaupt gebraucht
wird. Es ist deiner Bosheit Schuld, daß du so gestäupet wirst, Jer. 2, 19. Es
scheinet im Oberdeutschen am gangbarsten zu seyn, und wird im Hochdeutschen nur
noch in der edlern und anständigern Schreibart gebraucht, dagegen im gemeinen
Leben die Ausdrücke, die Ruthe geben von Kindern, und von der öffentlichen
Strafe dieser Art an grobe Verbrecher, den Staupbesen geben, zur Staupe
schlagen, mit Ruthen streichen oder ausstreichen, üblicher sind. So auch das
Stäupen und die Stäupung. Anm. Im Nieders. stupen, Holländ. stuypen, Schwed.
stupa, Isländ. steypa. Der Begriff des Schlagens, Hauens ist ohne Zweifel der
herrschende, der hier ursprünglich durch eine Onomatopöie ausgedruckt worden
und in so fern ist es auch mit Stab verwandt, ob dieses gleich nicht eigentlich
ein Werkzeug zum Schlagen bedeutet, ingleichen mit dem Nieders. deffen, mit
Fäusten schlagen, dem Böhmischen Staupa, ein Stämpel, Stößel, dem Griech
hier nichtlateinischer Text, siehe Image, hier
nichtlateinischer Text, siehe Image, schlagen u. a. m.
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315-316]