2. Die Staupe
, [
313-314] plur. die -n. 1. Eine Ruthe,
besonders eine große Ruthe, jemanden damit zu stäupen. Ich habe dich geschlagen
- mit unbarmherziger Staupe. Jer. 30, 14. Jemanden die Staupe geben. Im
Hochdeutschen ist es in dieser Bedeutung veraltet, wo man es 2. nur für
Staupenschlag, d. i. die Strafe der öffentlichen Züchtigung mit einer großen
Ruthe gebraucht, und zwar ohne Plural, und in der dem Anscheine nach
sonderbaren R. A. Jemanden zur Staupe schlagen, d. i. ihm den Staupbesen geben,
ihn öffentlich stäupen, welche R. A. noch in den Gerichten gangbar ist, und
Niederdeutschen Ursprunges zu seyn scheinet, wenigstens in dieser Mundart schon
sehr alt ist. Nieders. Stupe.