Stät
, [
303-304] -er, -ste, adj. et adv. ein
mit Staat, Statt u. s. f. von stehen abstammendes Wort, welches nur noch in
einigen figürlichen Bedeutungen üblich ist. 1. Fest, unbeweglich, im Gegensatze
des unstät. Stäte Augen. Die Augen stät auf etwas richten. Eine stäte
Zuversicht, 2 Maccab. 15, 7. 2. * Langsam, ingleichen still, ruhig, eine im
Hochdeutschen unbekannte, aber in der Österreichischen Mundart gangbare
Bedeutung, im Gegensatze des unstät. 3. Beständig, anhaltend, ununterbrochen
fortdauernd. Stäte Arbeit. Ein stäter Fleiß. Ein stäter Regen.
Komm, zeige mir nach langer Nacht Des stäten Tages helle
Pracht, Gryph.
Ingleichen unverrückt in seinen Gesinnungen beharrend,
beständig. Ein stätes Herz, Opitz; ein beständiges. Anm. Bey dem Notker stat
für stabilis, bey dem Winsbeck stet. Man hatte ehedem davon auch das Hauptwort
die Stäte, Beständigkeit, Standhaftigkeit, welches noch bey den Schwäbischen
Dichtern vorkommt. Übrigens wird stät im Hochdeutschen selten gehört, außer
etwa in der dritten Bedeutung. Es stammet von stehen ab, und wird von vielen
auch stet geschrieben; dagegen stät nicht nur Beyspiele des Alterthums, sondern
auch die Verwandtschaft mit Statt, Stätte u. s. f. für sich hat.
S. das folgende, ingleichen Stets.