Das Stapelrecht
, [
297-298] des -es, plur. inus. 1. * Das
Recht, Jahrmärkte zu haben, und Handlung zu treiben, von ganzen Orten; eine im
Hochdeutschen unbekannte Bedeutung. 2. In engerm Verstande, das Recht, welches
ein Ort hat, daß alle oder doch gewisse durch denselben, oder den ihm
angewiesenen Bezirk gehende Waaren eine Zeit lang daselbst zum Verkaufe
niederlegt werden müssen; die Stapelgerechtigkeit, die Niederlage, das
Niederlagsrecht, im Oberd. das Staffelrecht, in Cöln das Vent-Recht, von dem
Lat. venum, feil, oder vendere, verkaufen.