Die Standrede
, [
291-292] plur. die -n, eine kurze Rede,
welche stehend gehalten und stehend angehöret wird; am häufigsten in engerer
Bedeutung, von einer solchen Rede, welche nach Einsenkung einer Leiche bey dem
Grabe gehalten wird, wodurch sie sich von einer Parentation unterscheidet.