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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Standrecht | | Der Standriß

Die Standrede

, [291-292] plur. die -n, eine kurze Rede, welche stehend gehalten und stehend angehöret wird; am häufigsten in engerer Bedeutung, von einer solchen Rede, welche nach Einsenkung einer Leiche bey dem Grabe gehalten wird, wodurch sie sich von einer Parentation unterscheidet.
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