Das Standrecht
, [
291-292] des -es, plur. car.
gleichfalls nur im Kriegeswesen, dasjenige gerichtliche Verfahren, da man einen
in groben Verbrechen begriffenen Soldaten nach kurzer Untersuchung sogleich auf
der Stelle verurtheilet; Iudicium statarium, ohne Zweifel, weil dieses Recht
oder Gericht anfänglich stehend gehalten wurde. Standrecht über jemanden
halten. In das Standrecht gehen.