Staffelbar
, [
271-272] adj. et adv. im Oberdeutschen,
fähig und verbunden, aufgestaffelt, d. i. an einem Stapelorte niedergeleget zu
werden, im Oberd. und Nieders. stapelbar. Staffelbare Güter, welche bey und in
einer Stapelstadt niedergeleget werden müssen.