Der Stadtschuldheiß
, [
271-272] des -en, plur. die -en, ein
Schuldheiß in einer Stadt, welcher in derselben, oder über dieselbe zu befehlen
hat, zum Unterschiede von einem Dorf- oder Landschuldheißen; wo in einigen
Gegenden so wohl der oberste Vorgesetzte einer Stadt in Civil-Sachen, als auch
der Vorgesetzte eines Stadtgerichtes, der Stadtrichter, diesen Nahmen führen,
welche zuweilen auch Stadtvögte genannt werden.
S. Schuldheiß.