Der Schuldheiß
, [
1675-1676] zusammen gezogen Schulze, des
-en, plur. die -en, dessen Gattinn, die Schuldheißinn, Schulzinn. 1) *
Überhaupt, eine Person männlichen Geschlechtes, welche andern zu befehlen hat,
sie zu Erfüllung ihrer Schuldigkeit heischet, oder anhält; eine jetzt veraltete
Bedeutung. Bey dem Ottfried ist Sculdheizzo ein Hauptmann, bey dem Notker
Commentariensis, und in der Monseeischen Glosse, ein Procurator, Kravo, Graf.
Dem Paulus Diaconus zu Folge wurden bey den Longobarden die Landvögte oder
Gouverneurs der Provinzen Schuldaben genannt, welche die Deutschen Schultheißen
nannten. In einigen Niederdeutschen Gegenden wird der erste und oberste Knecht
auf den adeligen Gütern und Meierhöfen, welche die Aufsicht über die andern
hat, Schulte genannt, welches unser Hochdeutsches Schulze ist. 2) Derjenige,
welcher an einem Orte die Gerichtbarkeit ausübet, Präsident in einem Gerichte
ist, und die Gerechtigkeit handhabet. In diesem Verstande werden die Richter in
manchen Städten so wohl Ober- als Niederdeutschlandes noch jetzt Schuldheißen,
Stadtschuldheißen und zusammen gezogen Schulzen, Stadtschulzen genannt, da denn
auch in Reichsstädten derjenige, welcher die obere Gerichtbarkeit im Nahmen des
Kaisers und Reichs verwaltet, der Reichsschuldheiß genannt wird. An andern
Orten heißen sie Vögte, Stadtvögte, Reichsvögte. Am üblichsten ist dieses Wort
auf den Dörfern, wo der Schuldheiß und im gemeinen Leben Schulze, eine
obrigkeitliche Person ist, welche für die Aufrechthaltung der Polizey und guten
Ordnung sorgt, die Befehle des Gerichtsherren vollziehet, die Abgaben
einsammelt und weiter liefert, zuweilen auch der Dorfrichter, oft aber noch von
demselben verschieden ist. Anm. Im mittlern Lateine Sculdasius, Sculdasio,
Scultetus. Da dieses Wort von den ältesten Zeiten an sehr bestimmt Schuldheiß
geschrieben wird, so wird es sehr wahrscheinlich, daß es von Schuld,
Schuldigkeit, und heißen oder heischen, zusammen gesetzt ist, weil der
Schuldheiß in den ältern Zeiten bloß über Schuld und Gülte oder bürgerliche
Sachen zu richten hatte, dagegen die peinlichen für den Grafen gehörten. In der
Folge ward der Schuldheiß oft des Grafen Vicarius in peinlichen Sachen. Das im
gemeinen Leben, besonders von Dorfschuldheißen übliche Schulze wird füglich als
eine Zusammenziehung davon angesehen. Im Angels. lautet dieses Wort Scultheta,
im Sachsenspiegel Scultheit, von dem Nieders. heten, heißen; woraus denn
gleichfalls das Nieders. Schulte, Fries. Schelta, Wend. Scholta, verkürzet
sind, obgleich Wachter und andere dieses lieber von schalten, befehlen,
ableiten wollen.