Der Stadtrath
, [
269-270] des -es, plur. die -räthe, ein
Collectivum, das Raths-Collegium in einer Stadt, das Collegium derjenigen
Personen, welche entweder die ganze Regierung einer Stadt, oder doch die
Polizey in derselben handhaben; der Magistrat, auch der Rath schlechthin, im
Schwabenspiegel die Stadtherren.