Der Stabträger
, [
265-266] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welcher den Stab als ein symbolisches Kennzeichen träget, in welchem
Verstande dieses Wort in verschiedenen einzelnen Fällen üblich ist. So wird z.
B. in der katholischen Kirche derjenige, welcher der Geistlichkeit den Stab
oder Bischofsstab vorträget, der Stabträger genannt. Bey den
Schützen-Compagnien einiger Orte ist es ein mit gewissen Gewalt versehener
Ober-Officier, der ehedem der General-Gewaltige der Gesellschaft gewesen seyn
soll.