Die Staatsklugheit
, [
259-260] plur. car. die Fertigkeit, den
Zusammenhang der Staatssachen einzusehen, und selbige zur Wohlfahrt des Staates
vortheilhaft zu leiten; mit einem Griechischen Kunstworte die Polnik. Daher
Staatsklug, adj. et adv. diese Klugheit besitzend, ingleichen darin gegründet.
Ein staatskluger Mann.