Die Staatskanzelley
, [
259-260] plur. die -en, in
verschiedenen Staaten ein Nahme derjenigen Kanzelley, welche sich mit
Ausfertigung der Staatssachen beschäftiget, und deren Vorgesetzter der
Staatskanzler genannt wird; zum Unterschiede von einer Hofkanzelley,
Lehenskanzelley, Kriegskanzelley u. s. f. Von 2 Staat 3.