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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Staatsgesetz | | Die Staatsklugheit

Die Staatskanzelley

, [259-260] plur. die -en, in verschiedenen Staaten ein Nahme derjenigen Kanzelley, welche sich mit Ausfertigung der Staatssachen beschäftiget, und deren Vorgesetzter der Staatskanzler genannt wird; zum Unterschiede von einer Hofkanzelley, Lehenskanzelley, Kriegskanzelley u. s. f. Von 2 Staat 3.
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