Die Staaten
, [
259-260] sing. inus. ein Wort, welches
überhaupt Stände, Landesstände bezeichnet, aber nur von den Ständen, d. i. den
Abgeordneten der vereinigten Niederländischen Provinzen, üblich ist; Franz. les
Etats. Die Staaten von Holland, und Westfriesland. Die General-Staaten, die
Abgeordneten aus den Staaten oder Ständen der Provinzen zur Verwaltung der
Angelegenheiten der gesammten Republik. Einer von den General-Staaten. Daher
der Staatenrath u. s. f. Anm. Es stammet hier, so wie das im Deutschen in
andern Fällen üblichere Stand von stehen ab, es müßte denn eine Figur des
vorigen Wortes seyn, und die Repräsentanten eines Staates bezeichnen.
S. Stand. [
259-260]