Das Spundgeld
, [
253-254] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, an einigen Orten, eine Abgabe, welche der Obrigkeit
von dem ausgeschenkten Weine oder Biere entrichtet wird; vielleicht eigentlich
nur diejenige Abgabe, welche für die von der Obrig- keit gemachte Taxe des zu
verschenkenden Getränkes gegeben wird wie das mittlere Lat. Foragium, weil das
Getränk dabey vorher durch Öffnung des Spundes gekostet wird.
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