1. Spünden
, [
253-254] verb. reg. act. von Spund, die
obere Öffnung eines Fasses, den Spund verschließen, oder zumachen. Ein Faß
spünden; wofür doch zuspünden üblicher ist. Ingleichen, durch Verstopfung des
Spundes einschließen, verwahren. Wenn der Wein gebrauset hat, so lässet man ihn
spünden. In weiterer Bedeutung gebraucht man es auch zuweilen von der
Verschließung des Bodens eines Fasses, so daß Spund hier jede Öffnung bedeutet.
Mehl in Fässer spünden, weil man doch das Mehl nicht durch den Spund in ein Faß
zu bringen pflegt.
S. Spund.