Der Spruch
, [
245-246] des -es, plur. die Sprüche,
von dem Zeitworte sprechen. 1. Die Handlung des Sprechens, ohne Plural, wo es
doch nur in den Rechten von der Handlung des ordentlichen oder selbst erwählten
Richters gebraucht wird, nach welcher er in einer Sache ein Urtheil fället.
Eine Sache zum Spruche bringen. Die Sache stehet auf den Spruch. 2. Dasjenige,
was von jemanden gesprochen wird oder gesprochen worden. (1) Im weitesten
Verstande, in welchem es doch nur in den Zusammensetzungen Anspruch, Ausspruch,
Einspruch, Lobspruch, Machtspruch, Vorspruch, Widerspruch, Zuspruch, u. s. f.
üblich ist. (2) In einigen engern Bedeutungen. (a) * Ein jeder ausgesprochener
oder auch schriftlich verfaßter Satz; eine jetzt veraltete Bedeutung. (b) Ein
kurzer, nachdrücklicher und merkwürdiger Satz, besonders wenn er eine Lehre
enthält. Salomo redete drey tausend Sprüche, 1 Kön. 4, 32. Die Sprüche Salomo,
welche oft unrichtig Sprichwörter genannt werden. In der Deutschen Bibel kommt
es in dieser Bedeutung sehr häufig vor, welche aber in der anständigen
Schreibart veraltet ist, und nur noch im gemeinen Leben gehöret wird; außer in
den Zusammensetzungen Denkspruch Wahlspruch u. s. f. (c) Ein Satz, eine Stelle
aus der Bibel, besonders wenn sie eine lehrreiche oder wichtige Wahrheit
enthält; auch nur am häufigsten im gemeinen Leben. Biblische Sprüche. Der
Hauptspruch, Beweisspruch, Kernspruch. (d) Der Ausspruch eines Richters in
einer streitigen Sache, eine Art des Urtheils. Einen Spruch thun. Es sind in
dieser Sache schon drey Sprüche geschehen. (e) * Ein Gedicht, besonders ein aus
dem Stegreife gefertigtes und mündlich hergesagtes Gedicht; eine gleichfalls
veraltete Bedeutung, welche aber zu den Zeiten der Schwäbischen Dichter sehr
gangbar war, und bey den gemeinen Reimschmieden und Meistersängern mancher
Gegenden noch zuweilen vorkommt.
S. Spruchsprecher. Anm. Im Niedersächsischen Sproke,
Spröke. (
S. Sprechen.) Im Oberdeutschen wird es auch für Anspruch
gebraucht, Siehe dieses Wort.