2. Splittern
, [
221-222] verb. reg. welches zu Splitter
gehöret, und in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum mit dem
Hülfsworte haben, sich in Splitter auflösen. Das Holz splittert, wenn es in der
Bearbeitung Splitter gibt. 2. In Splitter verwandeln. Das Holz splittern, es zu
Splittern machen. In zersplittern bedeutet es figürlich, so wie zerspillen,
vereinzeln und dadurch verderben oder verlieren. So auch das Splittern. Anm.
Entweder als das intensive Iterativum von dem noch Niederdeutschen spletten,
spleten, spleißen, oder auch unmittelbar von Splitter.