Der Spielmann
, [
201-202] des -es, plur. die -männer,
und -leute, eine Person männlichen Geschlechtes, welche spielet, wo es im
gemeinen Leben in verschiedenen Bedeutungen üblich. 1. Ein Musikant, d. i.
derjenige, welcher ein Handwerk daraus macht, andern zur Luft aufzuspielen,
heißt ein Spielmann, und im Plural Spielleute; welchen Nahmen auch die
Musikanten bey den Regimentern bekommen. Bringe mir einen Spielmann, 2 Kön. 3,
15. Die Spielleute gehen den Sängern nach, Pf. 63, 16. Für Instrumentisten
besserer Art ist es, so wie das gleich bedeutende Musikant, zu niedrig, indem
man solche lieber Musicos, und, wenn sie es verdienen, Virtuosen nennet. 2. Ein
Schauspieler heißt noch hin und wieder im gemeinen Leben gleichfalls ein
Spielmann, schon im Schwabens. Spilman und im Plural Spillüte. Der Plural
Spielleute kann in beyden Fällen auch von Personen beyderley Geschlechtes
gebraucht werden.