Sperren
, [
185-186] verb. reg. act. welches in
einer dreyfachen Hauptbedeutung üblich ist. 1. Mit Heftigkeit aus einander
thun, weit und mit Heftigkeit öffnen. Die Füße von einander sperren. Das Maul
sperren, weit öffnen, im Oberdeutschen, wofür man im Hochdeutschen aufsperren
sagt, welches überhaupt in dieser Bedeutung am üblichsten ist. Die Tür
aufsperren. Ingleichen in einigen figürlichen Bedeutungen. Die Zeilen sperren,
sie von einander entfernen. Allzu sehr gesperrte Zeilen, welche zu weit von
einander stehen. 2. Mit der herrschenden Bedeutung eines Riegels, eines steifen
Werkzeuges und im weiterm Verstande, eines jeden Hindernisses, ist sperren. (1)
eigentlich, mit einem Riegel oder ähnlichen Dinge verschießen. Die Thür
zusperren, besonders im Oberdeutschen, sie zuriegeln, zuschließen, sie
aufsperren, sie aufriegeln, aufschließen. Die Thore sperren, verschließen. (
S. Sperrgeld.) Im Hochdeutschen gebraucht man es am
häufigsten in weiterm und figürlichstem Verstande, den freyen Zugang oder
Durchgang zu oder durch einen Ort hemmen oder hindern. Die Stadt sperren, den
Zu- oder Ausgang hindern. Einen Fluß sperren, die Überfahrt über denselben,
ingleichen die Schifffahrt auf demselben durch ein Hinderniß hemmen. Die Gassen
mit Ketten sperren. Einen Hafen sperren. Die Dardanellen sperren, die Fahrt in
das Schwarze Meer. So auch einsperren, aussperren, versperren. (2) Die freye
Bewegung eines Dinges durch ein Hinderniß hemmen. Ein Rad sperren. So auch im
figürliche Verstande. Den Handel sperren. Ein gesperrtes Handwerk, welches nur
auf Einen Ort allein eingeschränkt ist. In Oberdeutschen bedeutet es auch mit
Arrest belegen. Die Erbschaft sperren. 3. Sich sperren, sich heftig
widersetzen, wohl zunächst mit Anstämmung der Hände und Füße, dann aber auch
für sich widersetzen überhaupt. Sperre dich wider ihre Bande nicht, Sir. 6, 26.
Daß sich ein einiges Volk wider alle Welt sperrete, Stück. Esth. 1, 4.
Ingleichen im gemeinen Leben, für sich weigern. Sperren sie sich nicht so. Sich
sperren etwas zu thun. So auch das Sperren und die Sperrung. Anm. In der ersten
Bedeutung im Nieders. speren, von welchem das Hochdeutsche das Intensivum ist,
im Schwed. sparra. Es scheinet, daß hier die Öffnung der herrschende Begriff
ist, da es denn zu bar und baren in offenbaren, zu bersten, bohren, ingleichen
zu dem Lat. varus und varicare gehören würde, wenn es anders nicht eigentlich
vermittelst eines eingeklemmten Barrens weit öffnen und so geöffnet erhalten,
bedeutet. Siehe auch Spreitzen und Sparre. In der zweyten Bedeutung, in welcher
schon Ottfried sperran für verschließen gebraucht, gehöret es allem Ansehen
nach zu Barre oder Barren, ein Riegel, Balken, daher auch im Französischen
barrer, im Italiänischen barrare, sbarrare, verschließen, versperren, bedeuten,
so wie das Angels. sparran, das Engl. to spar, das Schwed. spärra. (
S. Barre und Spiere.) Indessen scheinen auch sparan und
wehren auf die Verwandtschaft Anspruch zu machen, von welchem letztern sich
sperren, ein Intensivum zu seyn scheinet. Im Nieders. ist sparteln sich mit
Händen und Füßen heftig bewegen. [
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