Der Spaten
, [
171-172] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Werkzeug zum Graben, ein Grabescheit. Es ist in den gemeinen Sprecharten,
besonders Niederdeutschlandes am üblichsten, wo man auch die Zeitwörter spaden,
spaten, und dessen Intensivum spitten, umgraben, hat. Den Spaten stechen, ist
in den Niederdeutschen Marschländern, durch Einstechung eines Spatens einen
Deich und das dazu gehörige Land für verlassen oder verfallen erklären, und den
Spaten ausziehen, einen Deich und das dazu gehörige land in Besitz nehmen. Das
Spatenrecht, oder Spatelandsrecht, ist eben daselbst, die Gerichtbarkeit über
einen oder mehrere Deiche, ingleichen das Deichrecht. Anm. In einigen Gegenden
die Spate, im Niedersächsischen mit dem dieser Mundart eigenthümlichen weichen
d Spaden, im Holländ. Spade, im Angels. Spad, Spadu, Spaedu, im Engl. Spade, im
Schwed. Spade. Ehedem bedeutete es auch ein Schwert, und besonders ein breites
Schwert; welche Bedeutung das Pohln. Szpada noch hat. Im Ital. ist Spada ein
Degen, im Alban. Sapata, eine Art, und im Griech. hier nichtlateinischer
Text, siehe Image, so wohl ein Degen, als eine Ruthe und Schlägel. Man
siehet leicht, daß in der Bedeutung eines Grabescheites und Degens der Begriff
der Spitze, der Schärfe, der herrschende ist.