Der Spänner
, [
163-164] des -s, plur. ut nom. sing.
ein nur in einigen Gegenden, z. B. in dem Hallischen Salzwerke übliches Wort,
denjenigen zu bezeichnen, welcher etwas mit einem andern gemeinschaftlich
besitzet. So sind daselbst Spänner diejenigen, welche einen Salzkoth mit einem
andern gemeinschaftlich besitzen; zum Unterschiede von dem Pfännern, deren
jeder eine Salzpfanne oder ein Salzkoth allein besitzet. Im Bergbaue ist
Einspänner derjenige, welcher eine Zeche allein bauet, (
S. dieses Wort.) Von spannen, verbinden, gleichsam, der
einen Gespan im Besitze hat,
S. dieses Wort.