Der Souverain
, [
153-154] (sprich Soüveraing) des -s,
plur. die -s, aus dem Französischen Souverain. 1. Ein souverainer,
unumschränkter Herr, welcher in Ansehung der Hoheitsrechte durch sein
Reichsgrundgesetze eingeschränket ist: da es denn im gemeinen Leben wohl von
einem jeden Landesherren gebraucht wird, so fern er in Ansehung unserer
souverain ist, in Ansehung seines Verhaltens gegen und nicht zur Rechenschaft
gezogen werden kann. 2. Eine Goldmünze, welche in den ehemahligen Spanischen,
nachmahls Österreichischen Niederlanden geschlagen wurde, und ehedem zu 5
Rthlr. 21 Gr. hernach aber zu drey Ducaten oder 8 Rthlr. 12 Gr. ausgepräget
wurde; ohne Zweifel, weil sie von dem Souverain und mit dessen Brustbilde
ausgepräget ward. Im gemeinen Leben lautet es dieser Bedeutung häufig Severin.