Das Siegelwachs
, [
91-92] des -es, plur. inus. gefärbtes
Wachs, dessen man sich noch jetzt in den Kanzelleyen und Gerichten zur
Untersiegelung öffentlicher Verhandlungen bedienet. Im gemeinen Leben wird
zuweilen auch das Siegellack, welches im gesellschaftlichen Leben statt jenes
eingeführet worden, noch Siegelwachs genannt.