Der Siebziger
, [
85-86] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Ein aus siebzig Einheiten bestehendes ganzes. Eine Person, welche siebzig Jahre
alt ist, heißt daher ein Siebziger, und im Fämin. eine Siebzigerinn. So auch
ein Einundsiebziger u. s. f. 2. Was im Jahre 1770 gebauet oder verfertiget ist.
So ist ein Siebziger ein 1770 gewachsener Wein. So auch Einundsiebziger u. s.
f.