Siebenfältig
, [
83-84] adj. et adv. in eben dieser
Bedeutung, welches aber im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht wird. Wer Cain
todt schläget, soll siebenfältig gerochen werden, 1 Mos. 4, 15. Siebenfältig
vergelten, Ps. 79, 12. Schon bey dem Kero sibunfaltu, septenarius, und bey dem
Notker siebenfalt, septuplum,
S. Faltig.