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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Falter | | 1. Die Falz

Faltig

Faltig, [35-36] adj. et adv. Falten habend, mit Falten versehen. Ein faltiges Gewand. Ein faltiges Tuch. Falticht würde bloß Falten ähnlich bedeuten. - Fältig, in einigen wenigen Fällen -faltig, das vorige Wort, welches mit allen bestimmten und einigen unbestimmten Zahlwörtern zusammen gesetzet wird. Es bildet alsdann, 1) Wiederhohlungszahlen, wie -fach, anzudeuten, daß eine Sache so oft zusammen gelegt, genommen oder wiederhohlt werden soll, als es das vorstehende Wort erfordert. Eine dreyfältige Schnur, Pred. 4, 12. Mit bestimmten Zahlwörtern ist es in dieser Bedeutung im Hochdeutschen wenig mehr üblich, weil -fach dafür gebraucht wird; üblicher ist es in vielfältig und mannigfaltig, wie auch in dem figürlichen einfältig, wie auch in dem, obgleich sehr ungeschickten, dreyfaltig, von dem göttlichen Wesen gebraucht. 2) Verhältnißzahlen, ein geometrisches Verhältniß zu bezeichnen, in welcher Bedeutung -fach nicht üblich ist. Zehnfältige, hundertfältige Früchte bringen, zehn Mahl, hundert Mahl so viel, als man ausgesäet hat. Anm. dieses Wort ist in Gesellschaft der Zahlwörter schon alt, denn sibun falta, thrifaldu, thrizug falto und zehenzug falto kommen schon bey dem Kero, im Isidor und Tatian vor. Das ä ist der herrschende Vocal, nur im dreyfältig, wenn es von dem göttlichen Wesen gebraucht wird, und in mannigfaltig behält es das a. Im Oberdeutschen ist dafür noch -falt üblich, zweyfalt, dreyfalt, mannigfalt u. s. f. welches aber im Hochdeutschen veraltet ist. [37-38]
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