Das Seßlehen
, [
61-62] des -s, plur. ut nom. sing.
ehedem ein jedes Lehen, welches nicht mit Kriegsdiensten verdienet wurde, zum
Unterschiede von einem Reitlehen. So wurde ehedem nicht nur die Hoflehen,
sondern auch die Bauerlehen, Beutellehen u. s. f. für welche der Besitzer zu
Hofdiensten, Frohnen, Geldgaben u. s. f. verbunden war, Seßlehen und Setzlehen
genannt, weil er dabey, in Vergleichung mit den Kriegesdiensten, auf seinem
Gute gleichsam stille sitzet.