Die Send
, [
53-54] plur. die -e, ein nur noch in
einigen Gegenden übliches Wort, ein geistliches Sittengericht zu bezeichnen, in
welchem ehedem auch ehrliche Laien Sitz hatten; das Synodal-Gericht,
Sendgericht. Nach dem Sächsischen Landrechte mußte jeder Pfarrer in seiner
Pfarre alle Jahre drey Mahl Send halten. Eben daselbst wird des Bischofs Send,
des Dompropstes und der Erzpriester Send, und der Archidiaconen Send gedacht,
welches so viele Synodal- oder geistliche Gerichte waren. In dem
Schwabenspiegel wird auch eine Synode, d. i. die Versammlung der Geistlichen
einer Diöces, die Sende genannt. Indessen scheinet, es daß auch weltliche
Gerichte in manchen Gegenden Sende genannt werden. In einigen Schleswigischen
Ämtern werden daher diejenigen Bonden, welche in einem Criminal-Gerichte
sitzen, Sand- oder Sende genannt. Anm. Im Nieders. Sint. Es sit aus dem Latein.
Synodus entlehnet, und mit Zent nicht zu verwechseln, welches ein ganz
verschiedenes Gericht bedeutet. In einigen Gegenden ist es männlichen
Geschlechtes, der Send. [
55-56]