* Das Seelgeräth
, [
13-14] des -es, plur. die -e, von dem
alten Geräth, ein Testament, Vermächtniß, en im Hochdeutschen veraltetes,
ehedem sehr gangbares Wort, ein jedes Vermächtniß zu bezeichnen, welches man
zum Heil seiner Seele machte, wohin denn nicht nur die Seelbäder, sondern auch
die Seelmessen, Vermächtnisse an Kirchen und Klöster u. s. f. gehöreten. In
weiterer Bedeutung werden auch wohl die Begräbnißgebühren des Pfarrers mit
diesem Nahmen beleget. Schwed. Själaryckt, Själarad.