Das Trauerpferd
[
1801-1802] bey fürstlichen Begräbnissen
wird nicht traurig hinter der Leiche hergeführt, sondern es beschließt den
ersten Zug, welcher vor dem Leichenwagen hergeht, und gewöhnlich von einem
geharnischten Ritter zu Fuß angeführt wird, dessen ganze Rüstung schwarz
angelaufen ist. Die bis auf die Erde herabhangende schwarze Decke des
Trauerpferdes ist mit den sämmtlichen Wapenschildern des Hauses besetzt. Der
zweyte Zug, angeführt von einem Ritter zu Pferde in ganz vergoldeter Rüstung,
folgt hiernächst, und diesen beschließt das Staatspferd, oder Freudenpferd,
dessen reiche Turnierdecke von Goldstoff abermahls mit den sämmtlichen
Wapenschilden prangt. Alsdann folgt erst der Leichenwagen.